Entmündigt. Vormundschaft im Thurgau 1962–2012
1912 tritt das Schweizerische Zivilgesetzbuch in Kraft. Es regelt bis 2012 das Vormundschaftswesen auf der Grundlage von Wertvorstellungen des 19. Jahrhunderts. Was dies für Menschen bedeutet, die nicht der gesellschaftlichen Norm entsprechen, rollt Historikerin und Buchautorin Karin Bauer am Museumshäppli im Historischen Museum Thurgau vom Donnerstag, 26. Januar 2023, auf.
Man solle ihn einfach in Ruhe lassen, so wie jeden anderen Bürger, der sich nichts zu Schulden habe kommen lassen. Das fordert Georg Strasser 1969 in einem Brief an das für ihn zuständige Waisenamt. Er fühlt sich geärgert und geplagt, beklagt sich über die Bevormundung, bittet um deren Aufhebung.
Nonkonformes Verhalten
Die Behörden entmündigten bis 2012 nicht nur Menschen mit einer Geistesschwäche oder -krankheit, sondern auch solche, die wie Georg Strasser wegen «Trunksucht», «lasterhaftem Lebenswandel» oder «Verschwendung» auffielen.
Karin Bauer analysiert in ihrem Buch «Im Spannungsfeld privater Anliegen und öffentlicher Interessen. Vormundschaft im Kanton Thurgau, 1962–2012» Akten von Thurgauerinnen und Thurgauern, die in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts ins Visier vormundschaftlicher Behörden geraten sind. Am Museumshäppli gibt sie Einblick in diese Fälle und zeigt auf, wie Betroffene mit ihrer Situation umgegangen sind.
Die Veranstaltung findet am 26. Januar ab 12.30 Uhr im Schloss Frauenfeld statt. Eine Anmeldung ist erforderlich.
Vormundschaftsakten aus dem Staatsarchiv Thurgau. Foto: Martin Bader-Polt
Veranstaltungsort
Schloss Frauenfeld
8500 Frauenfeld
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Tel. +41 58 345 73 80
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